Nutzungsrecht an erstellten Bild- und Tonaufnahmen
Mit der Beauftragung und Annahme der erstellten Bild- und Tonaufnahmen überträgt Zeitgenossen GmbH dem Kunden ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht umfasst die Verwendung der Aufnahmen für die vertraglich festgelegten Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die private oder kommerzielle Nutzung in digitalen und analogen Medien.
Zeitgenossen GmbH behält sich das Urheberrecht und die damit verbundenen Persönlichkeitsrechte an den Aufnahmen vor. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung der Aufnahmen durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens der Zeitgenossen GmbH.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Verwendung der Aufnahmen die Urheberrechte von Zeitgenossen GmbH anzuerkennen und, falls erforderlich, den Urheber klar zu benennen.
Jegliche Nutzung, die über die im Vertrag vereinbarten Rechte hinausgeht, bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung und kann mit weiteren Kosten verbunden sein.